Herzlich Willkommen Katzenpension / Pflegestelle Engels Vom 15.04. - 21.04.2024 wegen Urlaub geschlossen
Herzlich Willkommen Katzenpension / Pflegestelle Engels Vom 15.04. - 21.04.2024 wegen Urlaub geschlossen   

Aufnahmebedingung

 

Liebe Katzenhalter Ich freue mich, dass Sie für den Aufenthalt Ihrer Katze meine Pension ausgewählt haben. Um Ihrer Katze die Zeit hier so angenehm und stressfrei wie möglich zu gestalten, habe ich alle Anstrengungen unternommen, damit sich Ihre Katze bei mir wohlfühlt und gesund bleibt. Letzteres, sprich die Gesundheit Ihres Tieres, liegt mir natürlich in einem besonderen Masse am Herzen. Dazu habe ich in enger Zusammenarbeit mit meinem die Pension betreuenden Tierarzt ein Programm entwickelt, welches zum Ziel hatt, die Tiere artgerecht zu halten, zu pflegen, zu füttern und optimal gesundheitlich zu betreuen.

Es ist wichtig zu wissen, dass es im Rahmen einer engen Zusammenführung von mehreren Tieren immer wieder mal zur Übertragung von Infekterkrankungen kommen kann. Tierheime und Tierpensionen sehen sich damit täglich konfrontiert. Dies lässt sich trotz aller Vorkehrungen auch bei bester Vorsorge und gesundheitlicher Kontrolle unserer Pensionsgäste deswegen nicht verhindern, da einige Erkrankungen bei Tieren zwar latent vorhanden sind, diese Tiere aber nicht zwangsläufig auch klinische Symptome zeigen müssen, die Erkrankungen somit auch nicht erkannt werden können. Das enge Zusammensein sowie der gefühlte Stress vieler Tiere, aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen worden zu sein, begünstigt weiter die Übertragung. Typische Infekterkrankungen, die bei Katzen auftreten können, die eng zusammenleben, sind z.B.: Durchfälle, Erbrechen, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündungen. Die Symptome zeigen sich manchmal schon während des Aufenthaltes, manchmal erst einige Tage nach Verlassen der Pension.

Um das Auftreten von Erkrankungen bei unseren Tieren so gering wie möglich zu halten, führe ich in meiner Pension regelmässig entsprechende Schutz- und intensive Reinigungsmassnahmen durch. Um das Risiko weiter zu minimieren, möchte ich Sie darüber hinaus bitten, zusammen mit Ihrem Tierarzt die folgenden prophylaktischen Gesundheitsmassnahmen an Ihrer Katze vorzunehmen:

- Entwurmen Sie Ihr Tier gegen Rund- und Bandwürmer  (z.B.mit Milbemax, Profender) bitte 2 Wochen vor dem Check-in bei mir.

- Entflohen Sie Ihr Tier mit einem mindestens 4 Wochen wirkenden Spot-on (z,B.  Advantage, Frontline Combo, Broadline) im Nacken oder oral (z.B. mit BravEcto)

ca. 1 Woche vor dem Check-in.

- Ihr Tier muss gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut geimpft sein.

Vorteilhaft und angeraten, aber nicht zwingend erforderlich, ist darüber hinaus ein Impfschutz gegen Leukose und FIP.

- Bitte beachten Sie, dass Sie frühzeitig einen Platz für Ihr Tier buchen, damit Ihr

Familienmitglied stressfrei untergebracht werden kann. - Bitte packen Sie Ihre Koffer erst, wenn die Katze in der Pension ist. Bringen Sie Ihr

Familienmitglied lieber einen Tag früher, das ist für die Katze stressfreier.

Diese Vorkehrungen garantieren ein hohes gesundheitliches Niveau meiner Pension. Einen 100%igen Schutz gibt es leider nicht. Sollte Ihr Tier während des Aufenthaltes bei mir oder auch nach dem Aufenthalt beim Tierarzt behandelt werden müssen, tragen Sie die Kosten. Helfen Sie uns dabei, dieses Ziel für ihr Tier und alle unsere Pensionsgäste zu erreichen. Kurzfristig kann ich Ihr Tier nur dann aufnehmen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihr Tier regelmäßig entwurmen (alle 3 Monate) und entflohen (jeden Monat) und der nötige Impfschutz vorhanden ist. Diese Aufnahmebedingungen werden Ihnen bei der Buchungsbestätigung mitgeschickt. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und bringen Sie sie unterschrieben beim Check-in mit. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie sich an die Aufnahmebedingungen gehalten haben.

AGB`s / Vertrag Katzenpension

Allgemeines

Die Katzenpension garantiert für die Dauer des Aufenthaltes eine tierschutzgerechte Unterbringung der Katze, ausreichend Bewegungsmöglichkeit, Beschäftigung, Futter sowie bei Bedarf tierärztliche Versorgung. Der Katzenhalter ist verpflichtet, die Katzenpension über Verhaltensauffälligkeiten und vorgängige / aktuelle Krankheiten zu informieren. Der Katzenhalter versichert, dass seine Katze gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft ist und regelmäßig entwurmt wurde und ein geeignetes Mittel gegen Flöhe erhalten hat. Wir empfehlen zusätzlich eine Impfung gegen Leucose. Der gültige Impfpass der Katze ist beim Einchecken in die Katzenpension vorzulegen und verbleibt während des Aufenthaltes in der Katzenpension.
Der Katzenhalter ist mit evtl. nötigen Tierarztbesuchen einverstanden, die anfallenden Tierarztkosten trägt der Katzenhalter.
Die Katzenpension übernimmt keine Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit/Verletzung oder Tod der Katze entstehen; es sei denn, es liege eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Die Beweislast hierfür trägt der Katzenhalter. Decke und Spielsachen können mitgebracht werden. Für Beschädigungen übernimmt die Katzenpension keine Haftung.

Sollte die Katze zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, ist die Katzenpension nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen berechtigt, das Tier/die Tiere anderweitig unterzubringen bzw. weiter zu vermitteln. Das Tier/die Tiere gehen nach Ablauf dieser Frist in Besitz der Katzenpension über. Wenn sich nach zwei Wochen der Eigentümer oder ein Bevollmächtigter das Tier/die Tiere nicht abholt oder gegen Vorkasse den Aufenthalt verlängert, kann in der Regel angenommen werden, dass der Eigentümer die Besitzansprüche an dem Tier/den Tieren aufgegeben oder es unter Verstoß gegen § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz ausgesetzt/aufgegeben hat (widerrechtliche Eigentumsaufgabe) Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Katzenhalter.Für Schäden, die Katze in der Pension an Sachen oder Personen verursacht, und die nicht auf ein Fehlverhalten der Betreuer zurückzuführen sind, haftet der Katzenhalter i.S. § 833 BGB persönlich.
Zahlungsmodalitäten
Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch abzeichnen des Vertrages als anerkannt. Dies gilt auch für Sonderleistungen die nach Abschluss des Vertrages entstehen. Die Kosten für den Aufenthalt in der Pension sowie die Kosten für Sonderleistungen sind im Voraus bzw. bei Abgabe des Tieres fällig.
Stornogebühren
Bei Stornierung des gebuchten Aufenthaltes in der Pension werden Stornogebühren fällig. Sie betragen

ab der Anmeldung bis zu 3 Wochen vor Anreise 30,00 € pro angemeldete Katze, ab 3 Woche vor Anreise 50 % der Pensionskosten,

ab 1 Woche vor Anreise 80% der Pensionskosten,

Wird die Katze vorzeitig abgeholt gelten die Kosten für den vereinbarten Buchungszeitraum.
Schlussbestimmung
Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mit dem Abschluss des Vertrages werden anderslautende Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien gegenstandslos.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken. Die Mitarbeiter der Katzenpension bzw. sämtliche das Tier betreuende Personen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
 

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